Becker Distribution GmbH

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blueseventy nero-swimskins wieder im Wasser

8. Juni 2009 von admin

Hervorragende Neuigkeiten! Der DSV hat heute ganz offiziell die neros wieder für die Nutzung bei Masters-Veranstaltungen zugelassen. Dort findet die FINA-Liste keine Verwendung. Und es wird noch besser. Das ist keine nationale Regelung, sondern betrifft sämtliche FINA-Masters-Veranstaltungen. Hier der offizielle Text, wie er auf www.dsv.de zu finden ist:

Wichtiger Hinweis:

Schwimmanzugregelungen finden keine Anwendung auf Masterswettkämpfe

Die FINA Regel GR 5 in der Fassung der Dubai Charta (die Schwimmanzüge betreffend) wird nicht auf Masters Wettkampfveranstaltungen im Bereich der FINA angewandt. Das hat die FINA ausdrücklich erklärt. Als Mitgliedsorganisation der FINA folgt der DSV dieser Entscheidung. Die Wettkampfbestimmungen “Allgemeiner Teil” (AT) und Wettkampfbestimmungen Fachteile Schwimmen und Masterssport gelten damit unverändert weiter wie die FINA Regel GR 5. Das bedeutet, dass die jeweils aktuelle Positivliste der Schwimmanzüge der FINA nicht für Wettkampfveranstaltungen der Masters im DSV zu beachten ist.

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